Angeln in Ostsee und Schlei
Bootsangeln von Maasholm / Olpenitz - Hochseeangeln Ostsee - Wrackangeln - Seelachs/Köhler - Meerforelle - Plattfisch - Hering -
Wittling - Makrele - Hornhecht
Nachstehend ein Auszug aus der Küstenfischereiverordnung über die Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbeschränkungen
der für uns interessanten Fische:
Fischart Mindestmaß cm Schonzeit
Aal 45 - ganzjährig -
Aalmutter 23 15.09. - 31.01.
Dorsch 38 - ganzjährig -
Flunder 27 01.02. - 30.04**
Glattbutt 30 01.06. - 31.07.
Lachs 60 01.10. - 31.12*
Meerforelle 40 01.10. - 31.12.*
Scholle 27 01.02. - 30.04.
Steinbutt 30 01.06. - 31.07.
Wittling 23
* für Fische im Laichkleid, silbrige Fische ausgenommen
** weiblich
Es ist verboten, Fische, die das für sie festgelegte Mindestmaß oder –gewicht unterschreiten oder während der für sie festgelegten Schonzeit gefangen werden, sich anzueignen, anzulanden, zu befördern, zu verkaufen oder anderweitig zu verwerten.
Werden Fische gefangen, die einem Verbot unterliegen, sind sie vom Fanggerät zu befreien und unverzüglich frei in das Fanggewässer zurückzusetzen, ohne Rücksicht darauf, ob sie unverletzt, verletzt oder tot sind.
Unsere Zielfische beim Schleppangeln sind in erster Linie Meerforellen, Köhler/Seelachse und Lachse. Sollte sich doch einmal ein Laichdorsch an einem unserer Köder vergreifen, wird er selbstverständlich schonend gekeschert und unverzüglich zurück gesetzt.
Die ab 01.01.2024 gültige Regelung setzt das Baglimit Dorsch auf 0! Das bedeutet, dass als Beifang gefangene Dorsche zeitnah so schonend wie möglich zurückgesetzt werden müssen.
Wassersport Ludemann
Ziegeleistraße 33
24392 Norderbrarup
00 49 1523 3513 129
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Öffnungszeiten
Mo- So
8:00 Uhr - 20:00 Uhr
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